Arbeitszeugnisse

Ihr habt das Arbeitsverhältnis mit eurem Arbeitgeber beendet und bekommt ein Arbeitszeugnis an die Hand, welches euch in Zunkunft bei der Bewerbung auf einen neuen Job bestätigen soll, dass ihr unverzichtbar seit für euren neuen Arbeitgeber?

Bevor ihr euch eure Chancen auf den Job erschwärt, lest euch lieber unsere Infortmationen zu Arbeitszeugnissen und deren geheimen Bedeutungen durch.

Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis gilt immer noch als einer der wichtigsten Bausteine zur erfolgreichen Karriere. Gerade für Laien ist es aber oft schwierig, den wahren Aussagegehalt eines Zeugnisses zu erkennen. Der Gesetzgeber schreibt den Arbeitgebern ein „wohlwollendes und wahrheitsgemäßes“ Arbeitszeugnis vor. Ungünstige Bewertungen werden deshalb „zwischen den Zeilen“ versteckt oder durch Auslassungen ausgedrückt. Bei der Zeugniserteilung bedienen sich die Arbeitgeber einem regelrechten Geheimcode, der „durch die Blume“ über die wahren Fähigkeiten des zu Beurteilenden Auskunft gibt.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

Laut Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis – auch in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Entlassung oder Kündigung ein eher unrühmliches Ende genommen hat. In Paragraph 109 heißt es dazu:

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Das Zeugnis muss vom direkten Vorgesetzten ausgestellt und unterschrieben werden – in Ausnahmefällen auch von einem Berechtigten in dessen Auftrag. Gerade bei einer längerfristigen Beschäftigung ist ein qualifiziertes Zeugnis zu bevorzugen.

Der Bewertungscode

Negative Aussagen über den Arbeitnehmer sucht man im Arbeitszeugnis vergeblich. Hinter neutralen oder auf den ersten Blick positiven Bewertungen versteckt sich manchmal äußerst subtile Kritik am Bewerteten.

Beweist ein Mitarbeiter z.B. lediglich Fachwissen auf, steht das wahrscheinlich für Defizite. Erst gutes oder fundiertes Fachwissen steht für wirklich gute Kenntnisse.

Deshalb muss man die Geheimsprache der Personaler erst einmal entschlüsseln, um vor bösen Überraschungen bei der nächsten Bewerbung sicher zu sein. Folgende Auflistung versucht, Licht ins Dunkel der gängigen Floskeln zu bringen:

Sehr gute, außergewöhnliche Leistungen:

  • Die übertragenen Arbeiten erledigte Mr. X stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • Mr. X entsprach den Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise
  • Die Aufgaben wurden von Mr. X stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit erledigt
  • Die Leistungen haben in jeder Hinsicht stets unsere volle Anerkennung gefunden
  • Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich
  • Wir bedauern das Ausscheiden von Mr. X sehr und bedanken uns für stets sehr gute Leistungen

Gut:

  • Die übertragenen Arbeiten wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
  • Den Erwartungen wurden in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen
  • Die Leistungen von Mr. X haben in jeder Hinsicht die volle Anerkennung gefunden
  • Die Aufgaben wurden von Mr. X mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt
  • Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich
  • Wir bedauern das Ausscheiden von Mr. X und bedanken uns für sehr gute Leistungen

Befriedigend:

  • Die übertragenen Arbeiten wurden von Mr. X zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
  • Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut
  • Wir bedauern das Ausscheiden von Mr. X und bedanken uns für gute Leistungen

Ausreichend:

  • Die übertragenen Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt
  • Die Aufgaben wurden von Mr. X mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt
  • Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass
  • Wir danken Mr. X für die Mitarbeit

Unzureichend:

  • Die übertragenen Arbeiten wurden von Mr. X im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt
  • Die übertragenen Arbeiten wurden mit Eifer bearbeitet und termingerecht beendet
  • Die Aufgaben wurden im Allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt
  • Das Verhalten von Mr. X war insgesamt angemessen
  • Wir danken Mr. X für das Streben nach einer guten Leistung

Mangelhaft:

  • Mr. X hat sich bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
  • Unseren Erwartungen wurde entsprochen
  • Mr. X bemühte sich, die Aufgaben sorgfältig zu erledigen
  • Mr. X bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Wir danken Mr. X bei dieser Gelegenheit
  • Es scheint also auf jedes Detail anzukommen, wenn man bei einer Beurteilung wirklich den Durchblick behalten will. Vor allem Auslassungen können versteckte Kritik bedeuten. Heißt es z.B. „das Verhältnis zu Mitarbeitern war stets vorbildlich“, könnte das für Probleme mit den/dem Vorgesetzten stehen – und zieht beim Bewerbungsgespräch für den neuen Job sicher unangenehme Fragen von Seiten des Chefs nach sich.

Mr. X bewies großes Einfühlungsvermögen…“

Andere spezielle Formulierungen von Personalchefs beziehen sich auf individuelle Eigenschaften der „Untergebenen“. Entgegen dem freundlichen Wortlaut müssen auch sie nicht immer Gutes bedeuten.
Findet ihr eine der folgenden Formulierungen in eurem Arbeitszeugnis, bittet den Aussteller besser um eine Änderung.

  • Mr. X hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt
    Heißt: Eigeninitiative ist nicht erkennbar
  • In Pünktlichkeit war Mr. X stets ein gutes Vorbild
    Heißt: Man hat sonst nichts zu bieten
  • Mr. X bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden
    Heißt: Hat’s versucht aber versagt
  • Mr. X hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt
    Heißt: Hat sich entsprechend seinen Möglichkeiten angestrengt – das hat aber nicht gereicht
  • Mr. X erledigt die Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse
    Heißt: Eifrig, aber nicht gerade tüchtig
  • Mr. X war immer mit Interesse bei der Sache
    Heißt: Bemüht, aber wenig geleistet
  • Mr. X zeigte für die Arbeit Verständnis
    Heißt: Faul!
  • Mr. X war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen
    Heißt: Achtung rechthaberischer Wichtigtuer!
  • Mr. X kommt mit den Vorgesetzten gut zurecht
    Heißt: Angepasster Mitläufer
  • Mr. X hat durch seine gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen
    Heißt. Der Klassiker für ein Alkoholproblem
  • Mr. X bewies Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft
    Heißt: Nette Umschreibung für den lüsternen Mitarbeiter, der den Kollegen an die Wäsche will
  • Mr. X engagierte sich für Arbeitnehmerinteressen
    Heißt: Nimmt gerne mal an Streiks teil
  • Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt
    Heißt: Floskel für Kündigung

Hebt der Chef Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Verständnis für die Arbeit heraus, kann man das als generelle Abwertung deuten. Wird das Sozialverhalten besonders herausgestellt, steht das für eine schlechte Arbeitsleistung.

Steht dann auch noch die Kündigung mitten im Monat und noch dazu ohne plausible Begründung ins Haus, handelt es sich um eine fristlose Kündigung.

Letzte Worte…

… im Arbeitszeugnis sagen ebenfalls eine Menge aus. Findet sich eine Formulierung wie "Mister X verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit", bedeutet das sozusagen den Ritterschlag – besser geht’s nicht.

Das berühmte "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt" kann negativ ausgelegt werden: Hier nehmen die Personaler an, dass der Arbeitnehmer seiner drohenden Kündigung nur kurz zuvorgekommen ist.

Ein freundlich verpacktes "Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg" kann nichts anderes heißen, als das man zumindest auf der alten Position wenig erfolgreich war – und es im neuen Job nur besser laufen kann. Besser wäre stattdessen ein "Wir wünschen Mr. X weiterhin viel Erfolg".

Fehlt eine solche Formulierung, kann der zukünftige Boss sofort erkennen, dass der Beurteilte in seinem alten Job nicht vermisst wird – und man vielleicht sogar froh ist, ihn losgeworden zu sein!

Noch mehr Informationen findet ihr auf Süddeutsche.de.