Rechtswissenschaften

Was ist Rechtswissenschaft bzw. Jura?

Die Rechtswissenschaft, meist Jura genannt, ist eine der ältesten Disziplinen, die an Deutschlands Universitäten gelehrt wird. Nahezu alle geisteswissenschaftlichen Hochschulen bieten ein Jura-Studium an. Fast so zahlreich wie die Studienorte sind auch die Schwerpunkte, die angehende Juristen während ihres Studiums belegen können. Dies ermöglicht ihnen den Einstieg in eine Vielzahl von Berufsfeldern. So ist es nicht verwunderlich, dass der Studiengang zu den drei beliebtesten in Deutschland zählt. 

Während eines Jura-Studiums beschäftigen sich die Studenten mit Gesetzen sowie juristischen Texten und Urteilen, die unser Leben bestimmen. Zusätzlich erhalten die angehenden Juristen eine Einführung in die Rechtsgeschichte und bekommen Informationen über Bereiche der Wirtschaft und Politik mit denen die Rechtswissenschaft zwangsläufig in Berührung kommt. 

Jede Bürgerin und jeder Bürger wird – meist ohne es zu merken – täglich mit Gesetzen und Verordnungen konfrontiert. Das gilt zum Beispiel für den Straßenverkehr, für den Einkauf und im Beruf. Die Gesetze und Vorschriften definieren die Regeln, an die wir uns halten müssen. Damit wird auch ein häufiges Vorurteil gegenüber einem Jura-Studium entkräftet, die Materie sei viel zu trocken und wenig spannend. Allerdings erfordert der Umgang mit juristischen Fragen eine sehr abstrakte Denkweise, die längst nicht jedem liegt. Weitere Fähigkeiten, die bei einer juristischen Karriere helfen, sind zum Beispiel eine sehr präzise Sprache sowie gute Englisch- und Französischkenntnisse. 

Das Studium der Rechtswissenschaft

Die juristische Hochschulausbildung unterteilt sich in das Grund- und Hauptstudium. Die Regelstudienzeit beträgt, je nach Bundesland, etwa 4,5 bis fünf Jahre. Ein Grundstudium endet nach rund vier Semestern mit einer Zwischenprüfung. Das folgende Hauptstudium dauert zwischen ein bis drei Semestern. Dieser Teil der wissenschaftlichen Ausbildung schließt mit der Ersten juristischen Staatsprüfung ab. Sie umfasst auch eine Prüfung der Kenntnisse, die in einem Schwerpunktbereich erworben wurden. Anschließend folgt ein zweijähriges Referendariat. In dieser Zeit erwirbt der angehende Jurist praktische Erfahrungen. Das Bestehen der folgenden Zweiten Juristischen Staatsprüfung berechtigt, den Titel Assessor zu führen und verleiht den Status eines „Volljuristen“. Damit besitzen diese Juristen die Befähigung zum Richteramt und können die Zulassung zum Rechtsanwalt beantragen. 

In den ersten vier Semestern stehen vor allem grundlegende Einblicke in die wesentlichen Rechtsgebiete, also Strafrecht, Verfahrensrecht, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Zivilrecht ganz weit oben auf dem Stundenplan. Im Hauptstudium geht es darum, das erlernte Basiswissen zu vertiefen. 

Im Rahmen des „Bologna Prozesses“, der auf eine Vereinheitlichung der Abschlüsse europäischer Hochschulen zielt, besteht an einigen Hochschulorten die Möglichkeit, sich für einen Studiengang zum Bachelor of Laws oder Master of Laws zu immatrikulieren. Der Abschluss einer solchen Ausbildung erlaubt es aber nicht, in allen Bereichen tätig zu werden, in denen Absolventen eines klassischen juristischen Studiums arbeiten dürfen. 

Die Berufsfelder

Wer eine juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann mit Beschäftigungschancen in vielen unterschiedlichen Bereichen rechnen. Dazu gehört vor allem der öffentliche Dienst mit Tätigkeiten als Richter, Staatsanwalt oder in der höheren öffentlichen Verwaltung. Auch in der Wirtschaft gibt es in allen Branchen vielfältige Verwendung für qualifizierten juristischen Nachwuchs. Interessante Aufgaben bieten sich darüber hinaus bei Wirtschaftsprüfern, in Organisationen und bei Verbänden. Natürlich kann auch der Einstieg in eine Rechtsanwaltskanzlei oder die Eröffnung einer eigenen Kanzlei eine Alternative sein. Achtung: Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss mit heftiger Konkurrenz rechnen. Es ist deshalb empfehlenswert, für den Schwerpunktbereich im Rahmen der Ausbildung die richtige Entscheidung zu treffen und ein Fachgebiet zu wählen, das vermutlich viele Mandanten anziehen wird. 

Qualifizierte Einsteiger mit überdurchschnittlichen Noten, sozialer Kompetenz und hohem Engagement können mit attraktiven Anfangsgehältern rechnen. So verdienen Juristen in ihrem ersten Job rund 48.000 Euro.
 
Eine Übersicht der von den Hochschulen angebotenen Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaften findest du hier.