Bildungsurlaub

Begriffsklärung

Von der Bundesregierung wurde 1976 das Recht auf Bildungsfreistellung verabschiedet. Daraus entstand dann der Begriff Bildungsurlaub. Allerdings ist Bildung in Deutschland Ländersache, d.h. jedes Bundesland hat eine eigene Ländergesetzgebung, somit wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und geregelt. Daraus resultiert, dass nur 12 unserer 16 Bundesländer diesen Bildungsurlaub gewährleisten und es Arbeitnehmern ermöglichen mehrere Tage im Jahr Bildungsurlaub zu nehmen.

In den anderen 4 Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit tarifvertragliche Regelungen über Bildungsurlaub zu treffen.

Beantragt werden kann Bildungsurlaub für die Teilnahme an Sprachkursen in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, Sachsen Anhalt. In den übrigen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sind ähnliche Regelungen für den Bildungsurlaub nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen.

Hintergrund der Überlegungen

In den sich ständig und schnell verändernden gesellschaftlichen und politischen Anforderungen im Arbeitsleben sollen Weiterbildungen und Qualifizierungen dazu beitragen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Durch zunehmende Internationalisierung und Globalisierung unserer Lebenswelt, werden Fremdsprachenkenntnisse immer bedeutender.

Dadurch wurde von vielen Organisationen und Institutionen das Recht des Einzelnen auf Bildungsurlaub gefordert.

Berechtigung zum Bildungsurlaub

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu berechtigt Bildungsurlaub zu beantragen und zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Bundesland die entsprechenden gesetzlichen Regelungen unterstützt.

Dabei ist ausschlaggebend in welchem Bundesland der Standort des Arbeitsplatzes ist oder ob der Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich bzw. arbeitsvertraglich mit dem Unternehmen geregelt ist.

Auch für Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte kann der Anspruch in bestimmten Bundesländern geltend gemacht werden.

Dauer des Bildungsurlaubes

Im Allgemeinen werden in allen Bundesländern 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr gewährt. Es kann jedoch sein, dass in manchen Bundesländern der Bildungsurlaub von zwei Jahren zu einem Gesamtaufenthalt von 10 Tagen zusammengefasst wird.

In einigen Bundesländern kann Bildungsurlaub auch auf das Folgejahr übertragen werden.

Wird in einem Unternehmen in Wechselschichten gearbeitet bzw. mehr als 5 Tage gearbeitet, kann sich der Anspruch auf 6 Tage Bildungsurlaub erhöhen. Umgekehrt, also wird weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, kann sich der Bildungsurlaub auch verringern. Welche Regelungen wann in Kraft treten, muss man den detaillierten Ausführungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.

Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt werden

Der Sprachkurs muss in der Regel mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern. Dabei müssen täglich mindestens 6 Unterrichtseinheiten erfolgen.

Wenn der gewählte Sprachkurs nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird, kann man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine Bewilligung dieses Kurses mit 30 Unterrichtseinheiten erbitten. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Einzelanerkennung eines Kurses.

Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub kann man über das zuständige Landesministerium für Bildungsfragen bekommen.