Der Weg zum Medizinstudium unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht zu anderen Studiengängen. Aber wenn du ihn erst einmal kennst – und das ist spätestens nach der Lektüre dieses Artikels der Fall –, dann ist es eigentlich ganz easy.
Wie werde ich eigentlich Ärzt*in?
Der Bewerbungsprozess
Die Bewerbung um einen medizinischen Studienplatz läuft zentral über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Es wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt und dient der besseren Koordination der Erstsemester*innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist im DoSV integriert.
Und das geht dann so: Über den Button „Zum Bewerbungsportal“ auf der Seite hochschulstart.de gelangst du auf die Seite des DoSV. Hier registrierst du dich, hinterlegst deine Daten und erhältst im Anschluss einen Aktivierung-Link via E-Mail für dein Konto. Danach erhältst du eine Bewerber-ID (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Beide werden mit der Anmeldung im Portal freigeschaltet. Bei einer Anmeldung für einen Studienplatz in den bundesweit zulassungsbeschränkten medizinisch-pharmazeutischen Fächern wirst du dann automatisch zum Dialogsystem Antrag Online (AntOn) weitergeleitet. Hier kannst du nun insgesamt zwölf Studienwünsche angeben. Das DoSV betrachtet die Bewerbungen gemeinsam, also auf medizinisch-pharmazeutische Studiengänge genauso wie die auf örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Fächer. Heißt konkret: Alle Bewerbungen für einen bundeweit zulassungsbeschränkten Studiengang werden als ein Wunsch gelistet. Somit ist eine parallele Anmeldung auf die vier Studiengänge aus dem medizinisch- pharmazeutischen Bereich an allen Standorten möglich. Außerdem kannst du hier hier eine beliebige Anzahl von Studiengang-Studienort-Kombinationen angeben, inklusive der Möglichkeit zur Priorisierung. Danach geht’s dann automatisch weiter: Wenn du mehrere Zusagen bekommst, fällt die weniger gewichtete Bewerbung raus. Sobald die Online-Bewerbung fertig ist, kannst du sie per Klick an die Zulassungsstelle übermitteln.
Sind alle Daten vollständig übermittelt, erscheint ein Formular, das du dann ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Abi-Zeugnisses, Bescheinigungen über Berufsausbildungen oder dem Ergebnis des Medizinertests per Post an hochschulstart. de schickst. Jetzt ist dein Antrag komplett. Über das User-Konto auf hochschulstart.de kannst du jederzeit den aktuellen Stand der Bewerbung einsehen; hier erhältst du auch eine Information, sollten noch Unterlagen fehlen oder Fehler auftauchen.
Bild: © macrovector_official
Quote statt Note
Ohne Einser-Abi kein Studienplatz?
Ja, mit einem guten NC ist der Weg ins Medizinstudium deutlich leichter. Allerdings ist er nicht das einzige Kriterium, das zählt. Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt auf Basis eines Quotenmodells. Zuerst wird bei der Studienplatzvergabe die sogenannte Vorabquote angewendet. Zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden so an bestimmte Bewerbergruppen verteilt, wie etwa Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber* innen, die sich im Anschluss als Landärzt*in verpflichten.
Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden in den drei Hauptquoten vergeben:
Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden hierüber vergeben.
10 Prozent der Studienplätze werden dann über die Zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hier gelten ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien, wie das Ergebnis des Medizinertests, eines Auswahlgesprächs oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Zuletzt werden 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Auch in dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. Eignungstests, Auswahlgespräche oder besondere Qualifikationen können hier die Entscheidungsgrundlage sein.
Der Medizinertest
Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist eine freiwillige Prüfung und gilt als Mutter aller Studieneignungstests.
Ziel des TMS ist es, die Fähigkeiten der Bewerber*innen für ein erfolgreiches Studium der Human- oder Zahnmedizin einzuschätzen. Dazu wird kein Fachoder Abiwissen abgefragt, sondern mit Hilfe differenzierter Aufgaben insgesamt neun verschiedener Kategorien wichtige Fertigkeiten geprüft, die mit dem Erfolg im Medizinstudium in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören etwa die Leistungsfähigkeit unter Zeitdruck, zum Beispiel im Bereich Textverständnis oder naturwissenschaftliches Grundverständnis. Auch Tabellen und Grafiken zu interpretieren und mit mathematischen Größen und Formeln umzugehen, sind wichtige Skills. Darüber hinaus werden Fähigkeiten wie Merk- und Konzentrationsfähigkeit, die Sorgfältigkeit des Arbeitsverhaltens sowie das räumliche Vorstellungsvermögen abgefragt. Vor allem die Fähigkeit, sich unter Stress konzentrieren zu können, steht im Mit- Der Medizinertest telpunkt. Denn schließlich ist es später im Berufsleben als Arzt an der Tagesordnung, Entscheidungen in Drucksituationen zu fällen.
Durchfallen kannst du zwar nicht. Jedoch garantiert die Teilnahme allein auch noch nicht den begehrten Studienplatz. Das persönliche Ergebnis wird mit den Resultaten der anderen Teilnehmer*innen verglichen und prozentual in Relation gesetzt. Ergatterst du auch nach der Teilnahme am Medizinertest keinen Studienplatz, sinkt die Wahrscheinlichkeit deutlich, deinen Berufswunsch noch wahr werden lassen zu können. Und es gibt nur eine Chance, denn alle Bewerber*innen haben nur einen einzigen Versuch. Die gute Nachricht: Die Aufgabenstellungen des TMS sind trainierbar, eine gute Vorbereitung ist daher unbedingt ratsam!
Bild: © vectorjuice
Die Studienplatzklage
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 allen Bürger*innen freie Berufswahl. In einem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Numerus Clausus das Grundrecht nach Artikel 12 verletzen kann, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten einer Universität nicht vollständig ausgenutzt werden.
Diese errechnen die Hochschulen für jedes Studienjahr neu und individuell. Durch ein gerichtliches Verfahren mittels Studienplatzklage lässt sich feststellen, ob die von der Universität erstellte und ausgegebene Ausbildungskapazität wirklich den Tatsachen entspricht. Erst wenn eine Hochschule alle zur Verfügung stehenden freien Studienplätze restlos vergeben hat, darf sie Bewerber*innen ablehnen. Ist dies nicht der Fall, haben Studienplatzklagen Aussicht auf Erfolg. In diesem Fall spielt der NC keine Rolle mehr. Bedeutet für angehende Student*innen: Grundsätzlich können sie sich in jeden zulassungsbeschränkten Studiengang einklagen – ganz gleich ob Staatsexamen, Bachelorstudiengang oder Master.
Aufgrund der hohen Nachfrage spezialisieren sich immer mehr Anwält*innen und Kanzleien gezielt auf Studienplatzklagen. Potenzielle Mandant*innen haben meist die Möglichkeit, bereits online oder telefonisch den ersten Kontakt herzustellen. Hier können sie sich beraten lassen und herausfinden, ob eine Klage grundsätzlich möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Wer eine Studienplatzklage in Erwägung zieht, sollte frühzeitig mit der Kanzlei in Kontakt treten, um eine gute Strategie zu entwickeln, keine Fristen zu verpassen und so die Erfolgschancen zu erhöhen. Am besten also, bevor die Absage im Postfach ist – optimalerweise erfolgt der Erstkontakt schon im Zuge der Bewerbung. Die Erfolgschancen sind nicht an jeder Uni gleich – auch hier wissen die Anwält*innen Bescheid und wägen mit dir gemeinsam ab.