Wer als Ärzt*in groß rauskommen will, muss erst mal reinkommen – ins Medizinstudium. Und um euch das so leicht wie möglich zu machen, haben wir euch die wichtigsten Informationen und Links hierzu einmal zusammengestellt. Eins vorweg: So schwer ist es am
Ende gar nicht. Im Gegenteil.
SCHNITT FÜR SCHNITT ZUM STUDIUM.

Örtlich oder bundesweit?
Unterschieden wird zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Die bundesweite Zulassungsbeschränkung greift bei den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie gilt für alle Unis, die diese Fächer anbieten. Eine örtliche Zulassungsbeschränkung hingegen gilt nur an bestimmten Hochschulen. Hier bewirbst du dich dann direkt bei der Hochschule, es sei denn, sie hat das Auswahlverfahren an die Stiftung für Hochschulzulassung abgegeben. Langwierige
Nachrückverfahren sollen so verhindert werden. Für dieses sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) muss man sich auf der Internetseite hochschulstart.de im entsprechenden Bewerbungsportal registrieren. Es ist übrigens auch möglich, dass manche Hochschulen andere Auswahlkriterien als den NC zugrunde legen, zum Beispiel, weil sie Auswahlgespräche, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis, bestimmte Praktika oder einen Studierfähigkeitstest für die Eignung berücksichtigen.
Das alles ist von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich. Wichtig ist es also, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.
Auf die Plätze, fertig, los.
Der Startschuss zum Studium kann auch mal länger dauern, wenn dein NC nicht ausreichend ist. Dann gilt es, Wartesemester einzulegen. Was nicht heißt, dass du nur abwarten und Tee trinken musst, du kannst die Zeit auch sinnvoll und vorbereitend nutzen, indem du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ähnliches machst. Lediglich, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, wird diese Zeit nicht als Wartezeit anerkannt. Auch nach oben ist die Anzahl der Wartesemester beschränkt: Maximal acht Jahre – also 16 Wartesemester – werden angerechnet. Die genaue Berechnung ist nicht vorhersehbar, weil auch sie wieder vom jeweils aktuellen NC abhängt.
