13. April 2022
3 min

Lücken überbrücken

Insgesamt gibt es ca. 20.000 Studiengänge; etwa die Hälfte davon ist (Kosten: 2.600 bis 3.900 Euro) zulassungsbeschränkt: Für sie gilt der Numerus Clausus (NC), weil weniger Studienplätze zur Verfügung stehen als nachgefragt sind. Dabei ist der NC variabel. Berechnet wird er nach dem Eingang der Bewerbungen, das bedeutet für dich: unbedingt erstmal bewerben, ganz gleich, wie deine Durchschnittsnote aussieht oder wie der NC im vergangenen Semester war.

Hand Puzzle Lücke
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Bild: © Vectorarte

ÖRTLICH ODER BUNDESWEIT?

Unterschieden wird zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Die bundesweite Zulassungsbeschränkung greift bei den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie gilt für alle Unis, die diese Fächer anbieten. Eine örtliche Zulassungsbeschränkung hingegen gilt nur an bestimmten Hochschulen. Hier bewirbst du dich dann direkt bei der Hochschule, es sei denn, sie hat das Auswahlverfahren an die Stiftung für Hochschulzulassung abgegeben. Langwierige Nachrückverfahren sollen so verhindert werden. Für dieses sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) muss man sich auf der Internetseite hochschulstart.de im entsprechenden Bewerbungsportal registrieren. Es ist übrigens auch möglich, dass manche Hochschulen andere Auswahlkriterien als den NC zugrunde legen, zum Beispiel, weil sie Auswahlgespräche, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis, bestimmte Praktika oder einen Studierfähigkeitstest für die Eignung berücksichtigen. Das alles ist von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich. Wichtig ist es also, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.

MIT WARTESEMESTERN ZUM TRAUM-STUDIUM

Wenn dein NC nicht ausreichend ist, um direkt mit dem Wunsch-Studium loszulegen, kannst du Wartesemester einlegen und diese sinnvoll und vorbereitend nutzen, indem du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ähnliches machst.

Lediglich, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, wird diese Zeit nicht als Wartezeit anerkannt. Auch nach oben ist die Anzahl der Wartesemester beschränkt: maximal acht Jahre – also 16 Wartesemester – werden angerechnet. Die genaue Berechnung ist nicht vorhersehbar, weil auch sie wieder vom jeweils aktuellen NC abhängt. Wer nicht lange warten will, kann das Traum-Studium oft auch in einem anderen Land sofort antreten (wie Sophia - mehr dazu hier). Bei Medizin-Student*innen ist das bereits weit verbreitet, denn in vielen anderen Ländern – auch in der EU – gibt es keine Zulassungsbeschränkung.

ZENTRAL ORGANISIERT: DAS DOSV

Gibt es mehr Bewerber*innen als Studienplätze, ist der Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt. Viele Hochschulen regeln das mittlerweile gemeinsam und zentral und überlassen ihre Studienplatzvergabe der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Ob auch deine Wunsch-Hochschule dieses Angebot nutzt, erfährst du oft über die Website und immer über die jeweilige Studienberatung. Falls ja, ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de nötig. Kommt die Zusage, kannst du den Studienplatz per Mausklick annehmen. Der Zulassungsbescheid der Hochschule landet dann als PDF-Datei in deinem Postfach.

Der Vorteil:

Die Bewerbungen werden zentral gesammelt und so auf die Hochschulen verteilt, dass möglichst alle Wünsche erfüllt werden und keine Plätze unbesetzt bleiben. Denn viele angehende Student*innen bewerben sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig und dabei oft auch auf verschiedene Studiengänge. Durch das DoSV werden aufwändige Nachrückverfahren verhindert.

Willst du zum Beispiel Medizin studieren, dann wären folgende Ausbildungen gute Überbrückungen:

· Medizinische*r Fachangestellte*r

· Arzthelfer*in

· Gesundheits- und Krankenpfleger*in

· Rettungssanitäter*in

· Rettungsassistent*in

· Hebamme/Geburtshelfer*in

· Medizinisches Vorsemester (Kosten: 2.600 bis 3.900 Euro)