23. Oktober 2021
3 min

Probieren geht über Studieren

Du hast vom Lernen erstmal genug? Du möchtest zwar studieren, aber bist noch nicht sicher, was eigentlich? Wer nach der Schule erstmal „was machen“ möchte, für den bieten sich ein Praktikum oder ein FSJ an.

information
Bild: © Ilustronauta

Das Praktikum

Wenn du Personaler*in wärst, was würde dich mehr überzeugen – ein guter Hochschulabschluss oder einschlägige Praxiserfahrung? Genau. Es ist kein entweder/oder, sondern am besten ein UND. Praxiserfahrungen sind eine gute Grundlage für eine spätere Karriere und es macht Spaß, nach Zeiten des Lernens ins „echte Leben“ einzutauchen.

Insbesondere in den Ingenieurwissenschaften werden häufig bereits zu Beginn sechs- bis achtwöchige Berufspraktika gefordert. Damit soll gewährleistet werden, dass Studienanfänger*innen bereits ihren jeweiligen Fachbereich in der Praxis kennengelernt haben. Welche Praktika im Zuge der Einschreibung an der Hochschule angerechnet werden können, ist in der jeweiligen Studienordnung festgeschrieben. Wichtig ist dabei, dass die*der Studienanfänger*in in dem Praktikum die geforderten Aufgabenbereiche der Studienordnung kennengelernt hat. Erst dann wird es als sogenanntes Vorpraktikum anerkannt. Auch in anderen Berufen sind Praktika Pflicht – ob vor, während oder nach dem Studium. Doch auch ein freiwilliges Praktikum direkt nach der Schule hat viele Vorteile: Unentschlossenen bieten es die Möglichkeit, Einblicke in verschiedene Berufsbilder zu bekommen. Du warst immer gut in Naturwissenschaften und liebst Tiere, aber bist dir nicht sicher, was im Job wirklich auf dich zukommt? Nach einem Praktikum in einer Tierarztpraxis weißt du sicher, ob ein Studium der Tiermedizin für dich eine echte Option ist. Vor allem in Zeiten der Digitalisierung und Technisierung und der Entwicklung ständig neuer Berufsbilder kann konkrete Praxiserfahrung auch dabei helfen, Berufe konkret zu verstehen. Oder weißt du schon, was man mit einem Master in Bioingenieurwesen so alles anstellen kann? Eben.

Viele Tipps & offene Stellen für Praktika sowohl vor als auch während des Studiums: www.praktikum.info

Das Freiwillige Soziale Jahr

Bei einem FSJ handelt es sich um ein ehrenamtliches soziales Bildungsjahr für Menschen im Alter von 17 bis 27 Jahren. Die Vollzeitschulpflicht muss abgeschlossen sein. Als FSJler*in leistet man unterstützende Tätigkeiten in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, etwa einer Kindertagesstätte, einem Krankenhaus, einem Jugend- kulturzentrum, einem Sportverein oder einer politischen Organisation. So bekommst du nicht nur die Chance, Gutes zu tun, sondern auch einen tiefen Einblick in die unterschiedlichen Einsatzfelder sozialer Berufe.

Die Grundidee stammt aus dem Jahr 1954, in dem an die Jugend appelliert wurde, ein Jahr ihres Lebens zum Wohle anderer Menschen zu investieren und denjenigen zu widmen, die Hilfe benötigen. Rund 100.000 Menschen gehen inzwischen jährlich in Deutschland nach dem Abitur in ein Freiwilliges Soziales Jahr.

Für Unentschlossene ist ein FSJ eine gute Möglichkeit, um sich nach dem Schulabschluss in Ruhe Gedanken zu machen, wie es beruflich weitergehen soll. Ausbildung? Studium? Ausland? Die Zeit des Freiwilligendienstes ist dabei nicht nur für die eigene Orientierung sinnvoll – gleichzeitig tust du auch Gutes. Wer engagiert bei der Sache ist, hat die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigene Projekte planen und durchführen zu können. Bei Bildungstagen lernst du andere FSJler*innen kennen und tauschst dich mit diesen aus – ein Netzwerk, das auch für deine weitere berufliche Zukunft sehr hilfreich sein kann.

Hier einmal die Fakten:

DAUER

Anders als der Name sagt, muss ein Freiwilliges Soziales Jahr nicht ein Jahr dauern: die Dienstdauer kann zwischen sechs und 18 Monaten liegen.

BEZAHLUNG

Ein FSJ ist grundsätzlich ehrenamtlich. Meist wird jedoch ein Taschengeld bezahlt: Aktuell sind bis zu 426 Euro pro Monat möglich. Viele FSJler*innen können darüber hinaus von einer kostenlosen Unterkunft, Verpflegung, Dienstkleidung oder entsprechenden Geldersatzleistungen profitieren. Auch während des Freiwilligen Sozialen Jahres hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge sowie kinderbezogene Leistungen.

URLAUB

Auch als FSJler*in hat man einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro 12 Monaten Dienstzeit. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz hat man, wenn man während des FSJ noch minderjährig ist, Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.

ZEUGNIS

Nach Beendigung des FSJ gibt es ein Arbeitszeugnis. Personalchef*innen sehen es übrigens gern, wenn sich junge Menschen sozial engagieren.

Weitere Infos & offene Stellen: www.bundes-freiwilligendienst.de

Infos zu geförderten Freiwilligen- diensten im In- und Ausland: www.bildungsdoc.de