Wusstest du, dass es rund 20.000 Studiengänge gibt? Das ist eine ganze Menge und bevor du dich jetzt auf die Suche nach dem „Richtigen“ machst, hab bitte im Hinterkopf, dass es bei ca. der Hälfte aller Studiengänge einen Numerus clausus (kurz: NC) gibt. Man könnte sagen, das ist so eine Art VIP-Eintritt für very intelligent persons. Warum das so ist? Es gibt weniger Studienplätze als Leute, die Bock drauf haben.
50 Jahre BAföG
Wer bekommt BAföG?
Grundsätzlich können alle Studierenden an Hochschulen (auch privat) sowie Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, BAföG beantragen. Das BAföG fördert deutsche Berechtigte, unter bestimmten Voraussetzungen aus-ländische Mitbürger*innen wie EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sind, sowie deren Familienan-gehörige. Eine besondere Eignung oder Begabung für die konkret gewählte Aus-bildung ist nicht erforderlich, lediglich dein Alter darf bei Beginn des Studiums nicht über 30 Jahren liegen.
Wieviel BAföG bekomme ich?
Die Höhe der Geldleistung ist familien-abhängig, es wird also zugrunde gelegt, ob du selbst Einkommen und Vermögen hast und wie deine Angehörigen (Partner*in, Eltern) finanziell gestellt sind. Generell kann man sagen, dass der Bedarfssatz (Höchstsatz) sich aktuell wie folgt zusammensetzt: Allgemeiner Bedarf in Höhe von 398 Euro zzgl. Unterkunftsanteil in Höhe von 325Euro, macht zusammen 723 Euro. Ob du bei denen Eltern oder allein wohnst, spielt hierbei ebenso eine Rolle wie die Frage, wie du versichert bist. Personen mit einer eige-nen Kranken- und Pflegeversicherung (ab 25 Jahre) erhalten dann nochmal einen Zuschlag in Höhe von 109,00 Euro pro Monat (bzw. 189,00 Euro ab dem 30. Lebensjahr). 50 % deines BAföG-Satzes erhältst du als staatlichen Zuschuss, 50 % als zins-freies Darlehen, das du später zurück-zahlen musst (maximal 10.010,00 Euro per Ratenzahlung über 6,5 Jahre, beginnend fünf Jahre nach Ablauf der Förde-rungshöchstdauer).
Wie lange bekomme ich BAföG?
Studierende werden grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert – das gilt auch während der vorle-sungsfreien Zeit. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, zum Beispiel wegen Schwangerschaft und Krankheit oder der Pflege eines nahen Angehö-rigen. Obacht: Die Förderung erhältst du nicht rückwirkend, sondern frühestens mit dem Antragsmonat. Du solltest deinen Antrag also so früh wie möglich stellen.
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
Bild: © BMBF/Hans-Joachim Rickel
Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2021 ging die Zahl der geförderten Personen nach einem Höchststand im Jahr 2012 in den vergangenen Jahren zurück: Mit 639 000 wurden im vergangenen Jahr gut ein Viertel (27 %) weniger geför-dert als nach der Deutschen Vereinigung im Jahr 1991 (873 000).
Dazu erklärt unsere neue Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in einer Pressemitteilung vom 22.12.2021 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: