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Nach dem Abi ist vor dem Studium
Klar, mit einer guten Abi-Durchschnittsnote – auch Numerus clausus oder kurz NC genannt – ist der Weg ins Medizinstudium deutlich leichter. Der NC ist aber nicht das einzige Kriterium, das zählt. Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt auf Basis eines Quotenmodells.
Zuerst wird bei der Studienplatzvergabe die sogenannte Vorabquote angewendet. Zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden so an bestimmte Bewerbergruppen verteilt, wie etwa Härtefälle, Zweitstudienbewerber* innen sowie Bewerber*innen, die sich im Anschluss als Landärztin oder Landarzt verpflichten.
Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden in den drei Hauptquoten vergeben: Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden hierüber vergeben. Zehn Prozent der Studienplätze werden dann über die Zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hier gelten ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien, wie das Ergebnis des Medizinertests, eines Auswahlgesprächs oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Zuletzt werden 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Auch in dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. Eignungstests, Auswahlgespräche oder besondere Qualifikationen können hier die Entscheidungsgrundlage sein.