Der Weg zum Medizinstudium unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht zu anderen Studiengängen.
Aber wenn du ihn erst einmal kennst – und das ist spätestens nach der Lektüre dieses Artikels der Fall –, dann ist es eigentlich ganz easy.
Numerus clausus IN SCHNITTGESCHWINDIGKEIT ERKLÄRT.
Örtlich oder bundesweit?
Man unterscheidet zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Bundesweit beschränkt sind die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Diese Regelung gilt für alle Universitäten, die diese Fächer anbieten. Örtlich beschränkt sind viele andere Studiengänge. Hier entscheidest du dich für eine bestimmte Hochschule und bewirbst dich direkt dort – es sei denn, die Hochschule nimmt am zentralen Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teil. Dieses Verfahren heißt „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ (DoSV) und soll lange Nachrückverfahren vermeiden. Dafür musst du dich zusätzlich auf hochschulstart.de registrieren.
Auch gut zu wissen:
Manche Hochschulen berücksichtigen neben der Abi-Note noch andere Faktoren. Dazu gehören zum Beispiel Auswahlgespräche, die besondere Gewichtung einzelner Noten im Zeugnis, absolvierte Praktika oder spezielle Tests zur Studienfähigkeit. Welche Kriterien wichtig sind, unterscheidet sich von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule. Deshalb solltest du dich immer frühzeitig direkt bei den Studienberatungsstellen deiner Wunschhochschule informieren.