10. April 2024
5 min

Herzenswunsch

Dein Herz schlägt für die Medizin? Du wolltest schon immer Arzt oder Ärztin werden und nun hast du das Abi bald in der Tasche und willst dich für ein Medizinstudium bewerben? Dann lies weiter, denn hier werden wir dir ein paar wertvolle Hinweise ans Herz legen.

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Da die vier medizinischen Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sehr gefragt sind, gibt es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung, die von der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund zentral vergeben wird.

Erstmal Abi: Je besser, desto besser.

Klar, mit einem guten Numerus clausus (NC) ist der Weg ins Medizinstudium deutlich leichter. Aber das heißt nicht gleich, dass es ein „Einsnuller“-Schnitt werden muss. Der NC ist auch nicht das einzige Kriterium, das zählt. Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt auf Basis eines Quotenmodells. Zuerst wird bei der Studienplatzvergabe die sogenannte Vorabquote angewendet. Zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden so an bestimmte Bewerbergruppen verteilt, wie etwa Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich im Anschluss als Landärzt*in verpflichten. Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden in den drei Hauptquoten vergeben. Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden hierüber vergeben. 10 Prozent der Studienplätze werden dann über die Zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hier gelten ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien, wie das Ergebnis des Medizinertests, eines Auswahlgesprächs oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zuletzt werden 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Auch in dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. Eignungstests, Auswahlgespräche oder besondere Qualifikationen können hier die Entscheidungsgrundlage sein.

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Auf den Zahn gefühlt: der Medizinertest

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist eine freiwillige Prüfung und gilt als Mutter aller Studieneignungstests. Ziel des TMS ist es, die Fähigkeiten der Bewerber*innen für ein erfolgreiches Studium der Human- oder Zahnmedizin einzuschätzen. Dazu wird kein Fach- oder Abiwissen abgefragt, sondern mit Hilfe differenzierter Aufgaben insgesamt neun verschiedener Kategorien wichtige Fertigkeiten geprüft, die mit dem Erfolg im Medizinstudium in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören etwa die Leistungsfähigkeit unter Zeitdruck, zum Beispiel im Bereich Textverständnis oder naturwissenschaftliches Grundverständnis. Auch Tabellen und Grafiken zu interpretieren und mit mathematischen Größen und Formeln umzugehen, sind wichtige Skills. Darüber hinaus werden Fähigkeiten wie Merk- und Konzentrationsfähigkeit, die Sorgfältigkeit des Arbeitsverhaltens sowie das räumliche Vorstellungsvermögen abgefragt. Vor allem die Fähigkeit, sich unter Stress konzentrieren zu können, steht im Mittelpunkt. Denn schließlich ist es später im Berufsleben als Mediziner*in an der Tagesordnung, Entscheidungen in Drucksituationen zu fällen. Durchfallen kannst du zwar nicht und wiederholen kannst du den Test auch noch einmal. Dennoch garantiert die Teilnahme allein auch nicht den begehrten Studienplatz. Das persönliche Ergebnis wird mit den Resultaten der anderen Teilnehmer*innen verglichen und prozentual in Relation gesetzt. Aber hey, die Aufgabenstellungen des TMS sind trainierbar, eine gute Vorbereitung ist daher unbedingt ratsam!

So bewirbst du dich:

Die Bewerbung um einen medizinischen Studienplatz läuft zentral über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). 

1. Ab ins Internet unter www.hochschulstart.de

Hier registrierst du dich, hinterlegst deine Daten und erhältst im Anschluss einen Aktivierungslink via E-Mail für dein Konto.
Danach erhältst du zwei Nummern,  die du für die Bewerbung benötigst: 

BID (Bewerber-ID)
BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

Beide Nummern werden mit der Anmeldung im Portal freigeschaltet. Bei einer Anmeldung für einen Studienplatz in den bundesweit zulassungsbeschränkten medizinisch-pharmazeutischen Fächern wirst du dann automatisch zum Dialogsystem Antrag Online (AntOn) weitergeleitet.

 

2. Weiter zu AntOn

Hier kannst du insgesamt 12 Studienwünsche angeben. Das DoSV betrachtet die Bewerbungen gemeinsam, also die auf medizinisch-pharmazeutische Studiengänge genauso wie die auf örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Fächer. 

Heißt konkret: Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang werden als ein Wunsch gelistet. 

Somit ist eine parallele Anmeldung auf die vier Studiengänge aus dem medizinisch-pharmazeutischen Bereich an allen Standorten möglich. 

Außerdem kannst du hier eine beliebige Anzahl von Studiengang-Studienort-Kombinationen angeben, inklusive der Möglichkeit zur  Priorisierung. Danach geht’s dann automatisch weiter. Wenn du mehrere Zusagen bekommst, fällt die weniger gewichtete Bewerbung raus. Sobald die Online-Bewerbung fertig ist, kannst du sie per Klick an die Zulassungsstelle übermitteln. 

 

3. Ab geht die Post

Schicke die vollständigen Bewerbungsunterlagen dann per Post an Hochschulstart in Dortmund

Sind alle Daten vollständig übermittelt, erscheint ein Formular, das du dann ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Abi-Zeugnisses, Bescheinigungen über Berufsausbildungen oder dem Ergebnis des Medizinertests per Post an hochschulstart.de schickst. 

Jetzt ist dein Antrag komplett. 

Über das User-Konto auf hochschulstart.de kannst du jederzeit den aktuellen Stand der Bewerbung einsehen; hier erhältst du auch eine Information, sollten noch Unterlagen fehlen oder Fehler auftauchen.

Studienplatzklage

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 allen Bürger*innen freie Berufswahl. In einem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Numerus clausus das Grundrecht nach Artikel 12 verletzen kann, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten einer  Universität nicht vollständig ausgenutzt werden. 

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Diese errechnen die Hochschulen für jedes Studienjahr neu und individuell. Durch ein gerichtliches Verfahren mittels Studienplatzklage lässt sich feststellen, ob die von der Universität erstellte und ausgegebene Ausbildungskapazität wirklich den Tatsachen entspricht. Erst wenn eine Hochschule alle zur Verfügung stehenden freien Studienplätze restlos vergeben hat, darf sie Bewerber*innen ablehnen. Ist dies nicht der Fall, haben Studienplatzklagen Aussicht auf Erfolg. In diesem Fall spielt der NC keine Rolle mehr. Bedeutet für angehende Student*innen: Grundsätzlich können sie sich in jeden zulassungsbeschränkten Studiengang einklagen – ganz gleich ob Staatsexamen, Bachelorstudiengang oder Master.

Aufgrund der hohen Nachfrage spezialisieren sich immer mehr Anwält*innen und Kanzleien gezielt auf Studienplatzklagen. Potenzielle Mandant*innen haben meist die Möglichkeit, bereits online oder telefonisch den ersten Kontakt herzustellen. Hier können sie sich beraten lassen und herausfinden, ob eine Klage grundsätzlich möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Wer eine Studienplatzklage in Erwägung zieht, sollte frühzeitig mit der Kanzlei in Kontakt treten, optimalerweise schon im Zuge der Bewerbung. Die Erfolgschancen sind nicht an jeder Uni gleich – auch hier wissen die Anwält*innen Bescheid und wägen mit dir gemeinsam ab.