14. April 2023
1 min

Numerus clausus in Schnittgeschwindigkeit erklärt.

Insgesamt gibt es ca. 20.000 Studiengänge; etwa die Hälfte davon ist zulassungsbeschränkt: Für sie gilt der Numerus clausus (NC), weil weniger Studienplätze zur Verfügung stehen als nachgefragt sind.

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Bild: © redgraystock

Der NC spiegelt die Durchschnittsnote des Abiturs wider. Ein NC von 2,1 bedeutet, dass deine Durchschnittsnote 2,0 oder besser sein müsste.

Dabei ist der NC variabel. Berechnet wird er nach dem Eingang der Bewerbungen, das bedeutet für dich: unbedingt erstmal bewerben, ganz gleich, wie deine Durchschnittsnote aussieht oder wie der NC im vergangenen Semester war.

ÖRTLICH ODER BUNDESWEIT?

 

Unterschieden wird zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung.

Die bundesweite Zulassungsbeschränkung greift bei den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie gilt für alle Unis, die diese Fächer anbieten.

Eine örtliche Zulassungsbeschränkung hingegen gilt nur an bestimmten Hochschulen. Hier bewirbst du dich dann direkt bei der Hochschule, es sei denn, sie hat das Auswahlverfahren an die Stiftung für Hochschulzulassung abgegeben. Langwierige Nachrückverfahren sollen so verhindert werden. Für dieses sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) muss man sich auf der Internetseite hochschulstart.de im entsprechenden Bewerbungsportal registrieren.

Es ist übrigens auch möglich, dass manche Hochschulen andere Auswahlkriterien als den NC zugrunde legen, zum Beispiel, weil sie Auswahlgespräche, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis, bestimmte Praktika oder einen Studierfähigkeitstest für die Eignung berücksichtigen. Das alles ist von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich. Wichtig ist es also, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.