22. Oktober 2021
1 min

Dank Anwält*in zum Studienplatz

Du hast dich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und befürchtest eine Ablehnung? Wenn es mit der regulären Bewerbung nicht klappt, kann eine Studienplatzklage das (letzte) Mittel der Wahl sein.

information

Da viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig nutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1972 dazu verpflichtet sind, lässt sich durch ein gerichtliches Eilverfahren eventuell ein zunächst abgelehnter Studienplatz einklagen. Der Haken: Durch eine Klage entstehen Kosten, die meist selbst zu tragen sind. Einige Kanzleien und Anwält*innen sind auf dieses Thema spezialisiert und daher fachkundige Ansprechpartner*innen.

Wer eine Studienplatzklage in Erwägung zieht, sollte frühzeitig mit einer Kanzlei in Kontakt treten, um eine gute Strategie zu entwickeln, keine Fristen zu verpassen und so die Erfolgschancen zu erhöhen. Am besten also, bevor die Absage im Postfach ist – optimalerweise erfolgt der Erstkontakt schon im Zuge der Bewerbung.

Die Erfolgschancen sind nicht an jeder Uni gleich – auch hier weiß der*die Anwält*in Bescheid und wägt mit dir gemeinsam ab.

Du hast zwar dein Wunsch-Studienfach bekommen, aber wolltest lieber nach München als ins Rheinland?

 

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