Der Weg zum Medizinstudium unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht zu anderen Studiengängen. Aber wenn du ihn erst einmal kennst – und das ist spätestens nach der Lektüre dieses Artikels der Fall –, dann ist es eigentlich ganz easy.
Versicherungen
Fakt ist, dass den meisten von uns der Durchblick bei Versicherungen total fehlt. Zu viele Versicherungs-Angebote und -Anbieter, zu viele Tarife, versteckte Kosten, fehlende Schadensabdeckung usw.
Damit ihr von Anfang an den Durchblick behaltet, haben wir für euch für die wichtigsten Versicherungen kurze Ratgeber verfasst und präsentieren euch gute Versicherungsvergleiche, damit ihr einen besseren Überblick bekommt.
Studentische Krankenversicherungen
Für jede Studentin und jeden Studenten besteht eine Krankenversicherungspflicht. Ohne eine Versicherungsbescheinigung ist es nicht möglich sich bei einer Hochschule einzuschreiben.
Seid ihr in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse eurer Eltern mit versichert, so könnt ihr dort versichert bleiben bis zu eurem 25. Lebensjahr.
Dienste wie der freiwillige Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst verlängern die Altersgrenze um die Zeit, die ihr diesen Dienst ausgeführt habt (§ 10 des Sozialgesetzbuchs - Fünftes Buch (SGB V)).
Ab dem 20. Lebensjahr müsst ihr euch dann zwischen einer studentischen gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten entscheiden.
Ab dem 30. Lebensjahr endet die studentisch gesetzliche Krankenversicherung und ihr müsst euch entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
Die studentische Krankenversicherung kann jedoch bei gewissen Ausnahmen, wie z.B. bei Geburt oder Betreuung eines Kindes verlängert werden. Fragt am besten direkt bei eurer Versicherung nach, falls ihr meint, euch betrifft eine Sonderregelung.
Aufgepasst! Wer mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, hat keinen Anspruch mehr auf die studentische Krankenversicherung und muss sich bei höheren Beiträgen wie ein normaler Arbeitmehmer versichern. Dieser Fall tritt auch ein, wenn ihr mehr als 395 € im Monat verdient oder mehr als nur einer geringfügigen Beschäftigung (450 € Job) nachgeht (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).
Privatversicherte Bewerber
Wer vor Studienbeginn bereits privat versichert war, kann sich in den ersten 3 Monaten nach der Immatrikulation für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Gezahlt wir ein Beitrag speziell für Studenten. Die Entscheidung ist einmalig und gilt für das gesamte Studium.
Studentische Haftpflichtversicherung
Missgeschicke passieren immer! Es ist also unverzichtbar eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Bevor ihr jedoch los geht und euch eine Haftpflicht aufschwatzen lasst, solltet ihr die Versicherung eurer Eltern genau studieren. Oft sind Kinder bis zum 27. Lebensjahr mitversichert oder bis zum Auszug.
Solltet ihr schon Haftpflicht versichert sein, dann solltet ihr trotzdem überprüfen, ob die Konditionen zu denen ihr die Versicherung aufgesetzt habt noch zeitgerecht sind.
Am besten ist eine Studenten-Haftpflicht mit einem hohen Deckungsbeitrag. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist es z.B. eine Mindestdeckungsumme von 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfohlen.
Für euch als Studenten lohnt sich auf jeden Fall ein Internet-Vergleich.
Studentische Unfallversicherung
Vergleichbar wie ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen müsst ihr euch als Studenten nicht für Unfälle und deren Folgen versichern, die an der Hochschule oder auf dem Weg dort hin sowie zurück nach Hause passieren.
Versichert seid ihr also bei:
- Besuch on Vorlesungen und Seminaren
- Besuch von Hochschulbibliotheken
- Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen in In- und Ausland, wenn sie von der Hochschule geplant und durchgeführt werden
- Teilnahme am Hochschulsport
- Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
Solltet ihr euch durch die Hochschule im Ausland aufhalten, so übernimmt auch dort die Versicherung der Hochschule den Versicherungsschutz.
Wie bereits gesagt übernimmt die Unfallversicherung der Hochschule nur in Fällen, bei denen eindeutig die Hochschule als Organisator oder Gastgeber fungiert.
Ihr seit also nicht versichert bei:
- Studienarbeiten außerhalb der Hochschule
- Studienfahrten die privat organisiert wurden
- private Unterbrechung der Wege zu Hochschule oder nach Hause
- Umwege aus privaten Gründen
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule (z.B. Mensabesuch, Frisbee spielen oder in Lerngruppen)
Eine private Haftpflichtversicherung ist also empfehlenswert, da statistisch gesehen die meisten Unfälle bei privaten Aktivitäten passieren.
Hier bietet sich auch wieder ein Internet-Vergleich an, bei dem man Konditionen und Preise genau unter die Lupe nehmen kann.
Weiterführende Infos und Vergleiche
Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Informationen zur privaten Krankenversicherung