Betriebswirtschaftslehre
an der Leuphana Universität Lüneburg

Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg, Niedersachsen

Die Leuphana versteht sich als öffentliche Universität für Freiheit und Verantwortung. Ihre Entwicklung richtet sich an den Ideen des Humanismus, den Fragen der Nachhaltigkeit und am verantwortlichen Handeln aus. In Forschung und Lehre entstehen so Beiträge zu zentralen gesellschaftlichen Themen: Bildungsforschung und Lehrerbildung, Management und unternehmerisches Handeln, Kulturwissenschaften und Nachhaltigkeitsforschung bilden die vier Schwerpunkte und zugleich die Fakultäten der Leuphana.

Das Universitäts- und Studienmodell orientiert sich mit einem College für das Bachelor-Studium, einer Graduate School für Master und Promotion und einer Professional School für berufsbegleitende Studienangebote konsequent an internationalen Standards. 

Abschluss:
Bachelor
Semester:
7
Startsemester:
nur Wintersemester
Studienform:
Berufsbegleitend, Internationaler Studiengang
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Schwerpunkt

Accounting and Finance, Accounting and Taxation, Digitale Transformation, Human Resource Management, Innovationsmanagement

Akkreditierung
k.A.
Relevanz Lehramt
Nein
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Besonderheiten
Internationaler Doppelabschluss möglich
Zulassungsmodus
örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsvoraussetzung

Um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, brauchen Sie: 

  • Abitur oder einschlägige Fachhochschulreife, z.B. Fachrichtung Wirtschaft,
  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung,
  • danach mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung,
  • bestehende Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte einer Vollzeitstelle.
  • Englischkenntnisse auf mittlerem Niveau (B1). Das entspricht dem Schulenglisch auf dem Gymnasium mit der Note „ausreichend“ (Note 4).

Ohne Abitur kann über die sogenannte „3 plus 3 Reglung“ fachgebunden studiert werden, im Detail bedeutet das:

  • abgeschlossene, dreijährige kaufmännische Ausbildung,
  • anschließende mindestens dreijährige, einschlägige Berufserfahrung,
  • bestehende Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte einer Vollzeitstelle.
  • Englischkenntnisse mit Nachweis über mindestens drei Lehrjahre, Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts müssen mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkten entsprechen.