Der Umzug

Ummelden bzw. Anmelden

Wenn du in einer neuen Wohnung einziehst, hast du eine Menge um- und anzumelden. Im Einzelnen ist das:

Versorgungsbetriebe

  • Energie: Anschluss anmelden und Zählerstand angeben bzw. ablesen lassen
  • Gas: Anschluss anmelden und Zählerstand angeben bzw. ablesen lassen
  • Wasser: Auch der Wasserzähler sollte abgelesen werden, ob vom Vermieter oder einem örtlichen Versorger. 
  • Müllabfuhr: Wenn die Müllabfuhr nicht in den Nebenkosten geregelt ist, musst du dich anmelden

Behörden:

  • Einwohnermeldeamt: Je nach Bundesland musst du dich innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zum Anmelden Personalausweis, Reisepass und Ausweise von Kindern und den neuen Mietvertrag mitbringen. Formulare gibt es beim Amt
  • Finanzamt: Wenn du innerhalb eines Ortes umziehst, erfährt das Finanzamt automatisch von deiner neuen Adresse. Wenn du in eine neue Stadt ziehst, solltest du dich schriftlich beim Finanzamt melden unter Angabe deiner Steuernummer
  • Arbeitsamt: Falls du Bezüge vom Arbeitsamt beziehst, teile schriftlich deine Adressänderung mit
  • Auto: Nach dem Umzug musst du deinen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen. Dazu brauchst du die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, deinenPersonalausweis, den KFZ Schein und KFZ Brief
  • Rundfunkbeitrag: Du solltest deine alte Wohnung rechtzeitig ab- und die neue Wohnung anmelden. Infos hier.
  • BAföG: Nach dem Ummelden, stets die Studentenwerke informieren, denn es ist schon vorgekommen, dass zu späte Benachrichtigung nachgehalten wird

Banken:

  • Konten und Sparbücher: Beim Umzug von einer Bank zur anderen bietet sich der Umzugsservice der Bank an. Lastschriften, Daueraufträge etc. müssen geändert werden
  • Bausparkasse: Vertragspartner von Bausparverträgen neue Adresse und Bankverbindung mitteilen
  • Kreditkarteninstitute: Falls deine Kreditkarte nicht über die Bank läuft, musst du den Kreditkartenunternehmen informieren

Post und Telefon:

  • Nachsendeservice Deutsche Post: Mit dem Nachsendeservice der Deutschen Post kannst du deine Briefe und auf Wunsch auch Pakete für sechs oder zwölf Monate an die neue Adresse weiterleiten lassen. Den Nachsendeantrag füllst du bei einer Postfiliale oder im auch online aus (eFiliale)
  • Postfach: bei Ortswechsel altes Postfach abmelden und am neuen Ort neues Postfach anmelden. Der Nachsendeantrag leitet deine Briefe und Pakete aber übergangsweise auch an das neue Postfach weiter
  • Kabelfernsehen: wenn du privat Kabelfernsehen beantragt hast und die Kosten nicht in den Nebenkosten fest integriert sind, musst du Kabelfernsehen beim Dienstleister abmelden
  • Telefon: deinen Telefonanschluss musst du ein paar Monate vor Auszug kündigen, da normalerweise Kündigungsfristen bestehen. Ebenso solltest du rechtzeitig in der neuen Wohnung Telefon beantragen, damit du nicht zu lange über das teure Handy telefonieren musst. 

Versicherungen:

  • Hausratversicherung: bei Anzeige des Wohnungswechsels (mit Anschrift und Wohnfläche der neuen Wohnung) spätestens beim Umzug besteht ein Versicherungsschutz bis zu zwei Monate für beide Wohnungen gewährleistet. Durch Angabe eines neuen Ortes und evtl. neuen Wohnungsfläche verändert sich möglicherweise der Versicherungsbeitrag durch Einstufung in einem unterschiedlichen Tarif
  • Bausparkasse: Vertragspartner von Bausparverträgen neue Adresse und Bankverbindung mitteilen
  • Kreditkarteninstitute: Falls deine Kreditkarte nicht über die Bank läuft, musst du den Kreditkartenunternehmen informieren
  • Krankenversicherung: Nach deinem Umzug musst du der Krankenversicherung deine neue Adresse mitteilen, da du auch eine neue Versicherungskarte bekommen musst, wo deine neue Adresse verzeichnet ist.
  • KFZ-Versicherung: Falls ihr einen Ortwechsel vornehmt, braucht ihr eine neue Versicherungsdoppelkarte, da das Auto neu zugelassen werden muss. Ansonsten reicht eine Mitteilung der neuen Adresse

Sonstiger Wechsel von Dienstleistern:

  • Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • Kindergarten und Schule
  • Tageszeitungen und Zeitschriften
  • Deutsche Bahn
  • Online Dienste, Provider

Umzug

Umzugswagen

Du kannst dich beim Allgemeinen Studierendenausschuss erkundigen, der je nach Hoch-schule günstige Möbeltransporter vermietet. Des Weiteren könnt ihr euch auch an Speditionen wenden, die gelegentlich leere Frachträume günstig anbieten oder an Vermietungen:

sixt.de
europcar.de
autovermietung.de
hertz.de
avis.de 
starcar.de
budget.de
kfz-auskunft.de

Umzugszubehör

Hilfe von Freunden und wäre die dritte Möglichkeit – je mehr, desto besser, schonender und schneller die Abwicklung. Einer deiner Freunde sollte sich in Sachen Umzug allerdings besser auskennen, z. B. für die Reihenfolge der LKW-Beladung sowie die Sicherheit beim Transport. Sorge dafür, dass alles Notwendige vor Ort ist, z. B. Sackkarren und Tragegurte, Packmaterialien. Meistens kann man so etwas bei einem Spediteur ausleihen.

kartonfritze.de

Packen

Nutze deinen Umzug für eine Ausmistung deines Krims-Krams. Alles, was du seit Jahren nicht mehr benutzt habt…schmeiß es einfach weg, du wirst es vermutlich nie wieder benutzen. Dadurch hast du mehr Platz in der neuen Wohnung und der LKW muss vielleicht nur einmal fahren.
Kartons und Verpacken

  • Dann solltest du dir geeignete Umzugskartons organisieren, z. B. im Baumarkt. Gelegentlich gibt es auch Anbieter die gebrauchte Kartons anbieten und nach dem Umzug gegen geringeren Betrag zurücknehmen
  • Beim Packen der Kartons solltest du dafür sorgen, dass sie nicht zu schwer werden. Schwere Gegenstände, wie z. B. Bücher sollten im unteren Teil des Kartons gelegt werden und auf mehrere Kartons verteilt werden. Bücher kannst du auch hochkant an die Ränder stellen und die Mitte mit leicht zerbrechlichen Gegenständen füllen, so dass die Bücher eine Art Schutz darstellen.
  • Nicht vertun beim Verpacken von CD´s und Schallplatten. Was leicht aussieht, kann zu einer tonnenschweren Last werden
  • Achte darauf, dass ein Karton so schwer sein sollte, dass er von einer Person getragen werden kann.
  • Zerbrechliche Güter, wie Glas oder Porzellan immer sorgfältig verpacken und am besten einwickeln in Zeitungspapier (ist die günstigste Variante). Danach den Karton mit „Vorsicht zerbrechlich“ kennzeichnen.
  • Die gepackten Kartons solltest du beschriften, damit das Suchen beim Einzug nicht so lange dauert.
  • Besondere Vorsicht ist geboten bei Gegenständen, die leicht entflammbar sind oder auslaufen könnten. Den Deckel oder Verschluss von Dosen, Tuben und Behältern am besten mit Tesafilm zukleben.
  • Alle Gegenstände, die bis kurz vor dem Umzug noch benutzt werden, sollten separat ganz zum Schluss sorgfältig und gut verpackt werden.

Umzugsprofis

Natürlich sparst du Zeit und Nerven, wenn du deinen Umzug von einem Fachmann durchführen lasst. Hol dir dafür aber mehrere Angebote von Umzugsunternehmen ein und mach einen genauen Preis-Leistungsvergleich. Die Preisunterschiede sind immens, da lohnt sich ein Vergleich.

Es gibt z. B. den Komfortumzug, bei dem die Spedition einpackt, die Ladung zur Wohnung fährt und wieder auspackt. Oder du leihst dir einen LKW und organisierst alles allein. Dazwischen gibt es auch noch einige Möglichkeiten, z. B. dass du selbst einpackt, die Fachmänner bringen die Sachen an den gewünschten Ort und packen sie aus. Zusätzlich stehen Monteure für den Küchenaufbau zur Verfügung usw. All das kostet natürlich.

Die Umzugsunternehmen sind in der Regel bei Schäden mit ca. 600 €/m3 Ladung während des Transports versichert, allerdings nur, wenn keine Freunde und Bekannte beim Umzug mitmischen. Nenne den Spediteur vor dem Umzug den realen Wert deiner Einrichtungsgegenstände, um im Ernstfall den Schaden ermitteln zu können.

Ebenso trägst du die Verantwortung, wenn du Kartons falsch verpackt, der Inhalt hin und her rutscht und anschließend defekt ist. Am sichersten ist es, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.

 

Steuerliche Gesichtspunkte

Ist dein Umzug beruflich bedingt, kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Inwiefern es sich um Werbungskosten im Einzelnen handelt und nicht Kosten der Lebensführung (die nicht absetzbar sind), bestimmt das Finanzamt anhand der Rechnungen und Quittungen. Beruflich veranlasst ist ein Umzug, wenn die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt wird, bzw. wenn der Umzug in betrieblichem Interesse des Arbeitgebers ist. Für die steuerliche Abzugsmöglichkeit genügt bereits ein Umziehen innerhalb eines Ortes auch ohne Arbeitsplatzwechsel. Eine doppelte Haushaltsführung ist außerdem ab Arbeitsbeginn absetzbar, solange noch nicht umgezogen wird. Gleiches gilt für ein begründetes Aufgeben oder Beziehen einer Zweitwohnung.

Zu den absetzbaren Umzugskosten zählen Beförderungskosten zum Transport der Umzugsgüter innerhalb Deutschlands als auch Reisekosten aller Personen, die zum gemeinsamen Haushalt zählen sowie Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Ausladen (max. 4 Tage). Dazu kommen das Geld für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung (maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise für zwei Personen in der jeweils billigsten Preisklasse).

Miete für die alte Wohnung ist dann steuerlich absetzbar, wenn trotz der neuen Wohnung noch für die alte Wohnung Miete gezahlt werden muss, da Kündigungsfristen nicht eingehalten werden können. Auch absetzbar ist die Miete der neuen Wohnung, wenn sie noch nicht bewohnt werden kann.

Alle anderen durch den beruflich bedingten Umzug als Kosten entstehen, sollten auf ihre Absetzbarkeit hin untersucht und beim Finanzamt eingereicht werden.