Der Einzug

Mietvertrag

Unterschreibe nicht blind den neuen Mietvertrag und lies auch das „Kleingedruckte“. Man unterscheidet unbefristete und befristete Mietverträge.

Hinzu kommt die Festlegung einer Kaution und ggf. auch eine Maklerprovision, die dir noch mal gewaltig das Geld aus der Tasche ziehen kann.

Es kann vorkommen, dass dein Vermieter eine Mietbürgschaft von dir verlangt, da bekannt ist, dass Studenten gelegentlich in Geldnot sind. Deine Eltern können im Regelfall in einem formlosen Schreiben eine Mietbürgschaft übernehmen. Falls du dennoch Probleme bekommen solltest, kannst du dich jederzeit an die Rechtsberatung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Hochschule (AStA) wenden.