Studienplatzklage

Die Studienplatzklage - zum Wunsch-Studienplatz per Klage

Wenn deine Bewerbung auf den Wunsch-Studienplatz abgelehnt wurde, solltest du nicht gleich aufgeben. Denn auch wenn dein Notendurchschnitt so ausfällt, dass keine große Chance auf eine Zulassung zum gewünschten Studienfach besteht, gibt es Hoffnung: eine Studienplatzklage.

Viele Studienbewerber(innen) wenden sich hierzu an einen auf den Bereich Hochschulrecht, Verwaltungsrecht bzw. Studienrecht spezialisierten Fachanwalt. Da viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig nutzen, obwohl sie aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1972 dazu verpflichtet sind, lässt sich durch ein gerichtliches Eilverfahren eventuell ein zunächst abgelehnter Studienplatz einklagen. Allerdings entstehen im Fall des Scheiterns einer Klage auch Kosten für den Studienbewerber, die selbst zu zahlen sind. Denn nur im Fall eines vom Studienbewerber gewonnenen Verfahrens trägt die Hochschule die Kosten des Verfahrens.

Die Kosten einer Studienplatz-Klage steigen, wenn die Hochschule von einem Anwalt vertreten wird. Diese Punkte sollten im Vorfeld geklärt werden. Eine gute Anlaufstelle ist die Studentenvertretung bzw. der Asta. Du solltest dir in jedem Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Studienplatzklage - alle Punkte genau abwägen

  • Wer eine Studienplatzklage erwägt, sollte frühzeitig einen Experten kontaktieren. Durch einen Anwalt oder eine Kanzlei für Verwaltungsrecht kann eine maßgeschneiderte Strategie entwickelt werden.
  • Mit dem Experten muss abgestimmt werden, bei welcher Universität die Erfolgschancen gut sind, damit die Klage sinnvoll ist.
  • Alternativen checken: Muss es unbedingt dieser Studienstandort sein? Habe ich meine Wartesemester berücksichtigt und kann ausschließen, im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu bekommen? In diesem Fall würde eine Studienplatzklage überflüssig werden.
  • Die Fristen für die Einleitung einer Klage müssen unbedingt eingehalten werden. Der erste Kontakt zu einem Anwalt sollte idealerweise bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz erfolgen. Für Studienplatzanträge außerhalb der Kapazität sind der 15. Januar und der 15. Juli die ersten Stichtage, jeweils für Sommerund Wintersemester. Dieser „Außerkapazitäre Antrag“ ist eine Voraussetzung für das gerichtliche Verfahren.
  • Die Kosten: Im Falle eines verlorenen Rechtsstreits wird es teuer. Kosten der gegnerischen Partei, Gerichtskosten sowie die eigenen Kosten für Rechtsbeistand müssen übernommen werden. Daher sollten am besten vor der Klageerhebung die Chancen auf einen Sieg fachmännisch geprüft werden.

 

Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Studienplatzklage

Wieso kommt es zur Ablehnung der Studienplatzbewerbung und wie klage ich meinen Studienplatz richtig ein?

Angehende Studentinnen und Studenten, die sich für ein zulassungsbeschränktes Fach interessieren, müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Scheitert die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, ehemals ZVS - Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) oder hochschulintern, bleibt nur der Weg einer Studienplatzklage. Jedes Semester kommt es nach Ablauf der Bewerbungsfrist immer wieder zu zahlreichen Absagen und Frust für die Studienplatzbewerberinnen.

Zu einer Absage kommt es immer dann, wenn bei der Bewerbung um zulassungsbeschränkte Fächer, der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird. Da die Bewerberinnen jedoch häufig auf einen bestimmten Studienort oder ein bestimmtes Fach festgelegt sind, ist das Problem nicht durch eine eventuelle Bewerbung an einer anderen Hochschule zu lösen.

Zu beachten ist, dass man bei einer Ablehnung von der SfH (Stiftung zu Hochschulzulassung) sehr geringe Erfolgsaussichten hat, vor Gericht eine Zulassung zu erreichen. Die Stiftung hat sich rechtlich gut abgesichert und die Entscheidung ist nur schwer anfechtbar.

 

Der Weg zum Studienplatz

Auf dem im Folgenden skizzierten Weg kann dennoch eine Studienplatzklage angestrebt werden. Hierbei solltest du dich allerdings anwaltlich beraten und unterstützen lassen, um deine Erfolgsaussichten zu optimieren:

Zunächst sollte eine form- und fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität der jeweiligen Hochschule erfolgen. Auskunft zu den individuell verschiedenen Fristen der Hochschule erteilt der AStA der jeweiligen Universität.

Stelle einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, wie die betreffende Hochschule in der Vergangenheit auf Studienplatzklagen reagiert hat. Hat sie zum Beispiel ihre Kapazität trotz erfolgreicher Klagen nicht erhöht, stehen die Chancen gut.

Eine weitere Möglichkeit, die Erfolgsaussichten zu verbessern besteht darin, mehrere Hochschulen gleichzeitig zu verklagen, die sogenannte Parallelklage. Jedoch addieren sich in diesem Fall auch die Kosten der Eilanträge.

Wenn du nur die Universität wechseln möchtest, kannst du auch einen Studienplatztausch versuchen.