7. Mai 2026
2 min

Numerus clausus – Schnitt für Schnitt zum Studium

Insgesamt gibt es ca. 20.000 Studiengänge; etwa die Hälfte davon ist zulassungsbeschränkt: Für sie gilt der Numerus clausus (NC), weil weniger Studienplätze zur Verfügung stehen als nachgefragt sind. Der NC ist dabei kein fester Wert, sondern ergibt sich aus dem Auswahlverfahren und entspricht der Durchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Person.

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Bild: © Freepik

Bei einem NC von 2,1 bedeutet das, dass deine Durchschnittsnote 2,0 oder besser sein müsste. Dabei ist der NC variabel. Berechnet wird er nach dem Eingang der Bewerbungen, das bedeutet für dich: unbedingt erstmal bewerben, ganz gleich, wie deine Durchschnittsnote aussieht oder wie der NC im vergangenen Semester war.

Auf die Plätze, fertig, los.

Der Startschuss zum Studium kann auch mal länger dauern, wenn dein NC nicht ausreichend ist. Dann gibt es heute keine klassische Wartezeitquote mehr; stattdessen spielen andere Kriterien eine größere Rolle, wie z. B. Tests, Auswahlverfahren der Hochschulen oder zusätzliche Qualifikationen. Was also nicht heißt, dass du nur abwarten und Tee trinken musst, du kannst die Zeit auch sinnvoll und vorbereitend nutzen, indem du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder Ähnliches machst.

Wartesemester werden nicht mehr als eigenständiges Auswahlkriterium berücksichtigt. Auch nach oben ist die Anzahl der Wartesemester beschränkt: maximal acht Jahre – also 16 Wartesemester – werden angerechnet. Die genaue Berechnung ist nicht vorhersehbar, weil auch sie wieder vom jeweils aktuellen NC abhängt.

Örtlich oder bundesweit?

Unterschieden wird zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Die bundesweite Zulassungsbeschränkung greift bei den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie gilt für alle Unis, die diese Fächer anbieten. Eine örtliche Zulassungsbeschränkung hingegen gilt nur an bestimmten Hochschulen. Hier bewirbst du dich je nach Hochschule entweder direkt bei der Hochschule oder über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de. Langwierige Nachrückverfahren sollen so verhindert werden. Für dieses sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) muss man sich auf der Internetseite hochschulstart.de im entsprechenden Bewerbungsportal registrieren. Es ist übrigens auch möglich, dass manche Hochschulen andere Auswahlkriterien als den NC zugrunde legen, zum Beispiel, weil sie Auswahlgespräche, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis, bestimmte Praktika oder einen Studierfähigkeitstest für die Eignung berücksichtigen. Das alles ist von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich. Wichtig ist es also, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.