Wenn du dich für die menschliche Psyche interessierst und dich schon für eine spätere Tätigkeit als Psychotherapeut*in entschieden hast, könnte einer der neuen Bachelor-Studiengänge in Psychologie für dich interessant sein. Die Ausbildungsordnung wurde reformiert, wodurch seit September 2020 neue Studiengänge angeboten werden und sich der Ablauf der Ausbildung grundlegend verändert hat.
Worum geht es bei der Neuordnung der Ausbildung zum Psychotherapeuten?
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass du die Approbation bereits nach dem Masterstudium beantragen kannst. Zuvor war dies erst nach Abschluss der praktischen Ausbildung möglich. Dies bedeutet, dass du schon nach fünf Jahren Studium die geschützte Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ tragen darfst und zur Behandlung zugelassen bist. Allerdings darfst du dich noch nicht selbstständig machen oder eigenständige Behandlungen durchführen, sondern nur in ambulanten Praxen oder in Kliniken als Angestellte*r tätig werden.
Die zweite wichtige Neuerung ist, dass du während der fünfjährigen praktischen Ausbildung ein Gehalt beziehst, sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und Anrecht auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast. Hinzu kommt, dass fast alle Ausbildungsgebühren entfallen. Was die Höhe des Gehalts angeht, so wirst du in die Gruppe E13 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes eingestuft.
Wie sind das Studium und die Therapeutenausbildung aufgebaut?
Das Studium der Psychotherapie setzt sich aus einem sechssemestrigen Bachelor- und einem viersemestrigen Masterstudium zusammen. Bei der Wahl des Studiengangs kommt es darauf an, dass er vom Bundesverband deutscher Psychotherapeut*innen anerkannt und approbationskonform ist. Insbesondere muss er eine klinisch-psychologische Vertiefung aufweisen, damit Studierende später als Therapeuten arbeiten dürfen. Durch den Bachelorstudiengang erwirbst du den Titel B. Sc., durch den Masterstudiengang den Titel M. Sc. Anschließend beantragst du die Approbation und erhältst deine staatliche Zulassung.
Bevor du dich selbstständig machen darfst, musst du die Weiterbildung zum Psychotherapeuten abschließen. Diese dauert fünf Jahre und wird ausschließlich in Vollzeit angeboten. Die Weiterbildung findet in ambulanten oder stationären Einrichtungen statt und ermöglicht dir, einen Schwerpunkt auf eine der vier anerkannten Behandlungsformen zu legen. Diese sind:
- Tiefenpsychologie
- Psychoanalyse
- Systemische Therapie
- Verhaltenstherapie
Während der praktischen Ausbildung trägst du die Bezeichnung „Psychotherapeut*in in Weiterbildung“, kurz PiW. Ohne die Weiterbildung kannst du deine Tätigkeit nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Durch die praktische Ausbildung soll sichergestellt werden, dass du alle nötigen Kenntnisse bezüglich der Behandlung und des Umgangs mit Patient*innen erwirbst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wenn du an einer Universität das Bachelorstudium der Psychotherapie aufnehmen willst, benötigst du ein gutes bis sehr gutes Abitur, da die Studienplätze durch einen Numerus Clausus (NC) begrenzt werden. Es gibt jedoch auch private Hochschulen, die keinen NC, sondern persönliche Auswahlgespräche einsetzen. Hier fallen allerdings hohe Studiengebühren an.