Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

Für die medizinischen Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie besteht ein bundesweiter Numerus Clausus. Die Bewerbung um einen dieser Studienplätze erfolgt über das Portal hochschulstart.de, welches von der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (ehemals ZVS - Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) betrieben wird.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der 20-20-60-Regel, d. h. 20 Prozent der Plätze gehen an die besten Abiturienten, 20 Prozent werden nach der Wartezeit und 60 Prozent nach Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH) vergeben.

Wegen der hohen Nachfrage erhalten längst nicht alle Bewerber einen Studienplatz. Wer den hohen Notendurchschnitt nicht erreicht, hat die Möglichkeit seine Chancen über die Auswahlkriterien der Hochschulen zu verbessern. Neben der Abiturnote fließen dort oft Faktoren wie das Ergebnis des Mediziner Tests, medizinische Ausbildungen oder soziales Engagement in die Bewertung ein.

Ausführliche Informationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien der Hochschulen findet ihr in der aktuellen Ausgabe von STUDI-Info, Magazin für Studienplatzvergabe und Studienstart und natürlich bei hochschulstart.de.